Lücken der Finanzaufsicht bei Kirchen

Montag, 1. Februar 2010

Lücken der Finanzaufsicht bei Kirchen
Kirchliche Einrichtungen öffentlichen Rechts – beispielsweise katholische Klöster ohne angeschlossenen Betrieb – sind steuerbefreit und werden deshalb von den Finanzbehörden nicht kontrolliert. Sie gelten per se als vertrauenswürdig. Das bietet die Möglichkeit, durch überhöhte Spendenquittungen an Steuerhinterziehungen mitzuwirken. Über diese Lücken der Finanzaufsicht und die potentiellen Steuerschlupflöcher wird in den Medien kaum berichtet.


(via netzpolitik)
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