Nachlese zum 13. Februar 2010

Dienstag, 16. Februar 2010

Am 12. Februar fand die Beisetzung von vierzehn Bombenopfern, darunter zwei Soldaten, auf dem Johannisfriedhof statt. Eine recht würdige Veranstaltung, wenn auch manche Redner wieder über das Ziel hinaus schossen und Coventry bzw. Rotterdam einbauen oder Schuldfragen klären mussten.

Beisetzung Dresden 12.02.2010

Beisetzung Dresden 12.02.2010

Einen Tag später: 5.693 Polizisten, 1700 Bundespolizisten, mehrere Hubschrauber im Einsatz. Die einen hielten Händchen, die anderen demolierten acht Autos, zwölf Reisebusse, eine Bank, eine Tankstelle und die Scheiben einer Privatwohnung, pinkelten in Hausflure, beschmierten Fassaden oder bildeten unangemeldete Spontandemos. Aber hey, die Rechten sind nicht marschiert, die haben nur gestanden.

friedliche Gegendemonstration Dresden 13. Februar 2010

Kommt es nur mir so vor oder ist der bejubelte Erfolg lächerlich und steht in keinem Verhältnis zu den Kosten? Gibt es dadurch einen Neonazi weniger?

Erst nach der Veranstaltung melden sich wieder die Kritiker um zu sagen, was man vorher schon wusste:
Der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse hat die Verhinderung des Nazi-Marsches in einem dpa-Gespräch als „Niederlage für den Rechtsstaat“ bezeichnet. Der Aufmarsch sei von Gerichten gestattet worden.


Und anstatt darüber nachzudenken, ob man diesen undemokratischen Blockadeunfug weiter unterstützt, macht man auch noch weiter:
Gleichwohl werde die Dresdner Staatsanwaltschaft nun zu prüfen haben, gegen Blockierer zu ermitteln. „Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ist eine Straftat. Wir warten jetzt auf die Unterlagen der Polizei.“ Die Verfahren würden jedoch mit dem gebotenen Augenmaß geführt, so Avenarius.

Augenmaß = Wegsehen

Aktualisierung 28.02.2010: Warum der gute Zweck nicht die Mittel heiligt
Eine kritische Betrachtung des Jura-Professors Christoph Enders von der Universität Leipzig.

Diese Frage ist, bei Unklarheiten im Einzelnen, vom Bundesverfassungsgericht entschieden: Ein solches Verhalten ist rechtlich als Gewalt und damit strafbare Nötigung zu qualifizieren, wenn es über die psychische Zwangswirkung hinausgeht, wie sie durch bloße körperliche Anwesenheit der Blockierer erzeugt wird. Das Anketten an einem Zufahrtstor, das Errichten von Hindernissen sind danach im Grundsatz strafbare Akte der Gewalt, weil zum psychischen Zwang das Moment körperlicher Kraftentfaltung hinzutritt („physische Barriere“). Das gilt sicher ebenso, wenn Versammlungen durch (brennende) Barrikaden verhindert werden sollen, die auf ihrem Aufzugsweg errichtet werden.

Sind also solche Blockadeaktionen durch die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt? Diese Frage ist für die hier angenommene Situation zu verneinen.

Der Schutzzweck der Versammlungsfreiheit würde verfehlt, wenn sich mit ihr ein Verhalten rechtfertigen ließe, das nicht nur zu bloß „symbolischen“ oder als Nebenwirkung unvermeidlichen, beiläufigen Behinderungen Dritter führt, sondern das es nach seinem ganzen Zweck darauf anlegt, die eigene Forderung zwangsweise oder sonst wie selbsthilfeähnlich durchzusetzen.

Das bedeutet im Ergebnis, dass Gegendemonstrationen, die den Verhinderungszweck verfolgen, unterbunden werden dürfen und sogar müssen.

Geht doch um "Nazis", die sind doch vogelfrei für die Blockade-Demokraten.

Aktualisierung 18.03.2010: 13. Februar: Linke im Visier der Ermittler
Derzeit laufen bei der Staatsanwaltschaft Dresden etwa 20 Prüfvorgänge gegen Abgeordnete der Linken aus Länderparlamenten und dem Bundestag, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius am Donnerstag auf dpa-Anfrage.

Als bislang einzigem sei dem Fraktionschef der Linken im Landtag von Sachsen, André Hahn, angeboten worden, den Vorgang gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro zugunsten der Aktion Zivilcourage in Pirna einzustellen.


Aktualisierung 20.03.2010: Linkspolitiker droht Prozess wegen Blockade
Der Fraktionschef der Linkspartei, André Hahn, muss sich wegen der Blockade des Neonazi-Aufmarsches am 13. Februar möglicherweise demnächst vor Gericht verantworten. Er teilte gestern mit, dass er der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro nicht zustimmt.

13. Februar 2010

Mittwoch, 20. Januar 2010

Jedes Jahr aufs Neue kommen pünktlich zum 13. Februar die Idioten aus ihren Löchern gekrochen und okkupieren Dresden. Das rechte Pack spielt den friedliebenden Trauernden, das linke Pack wirft Steine und peinliche Parolen gegen Rechte, Polizei, Staat, Trauernde... egal. Auf den Kosten und der schlechten Presse bleibt Dresden sitzen.

Das Kuriose daran ist: bei dem Trauerzug der Rechten handelt es sich um eine genehmigte und legale Aktion in dessen Umfeld es bisher so gut wie keine Ausschreitungen gab (An-, Abreise weggelassen). Das diesjährige selbsternannte Weltverbesserungskommitee hingegen ruft offen zur Blockade auf und verstößt damit gegen die Grundfesten der Demokratie:
Im Jahr 2010 werden wir Dresdnerinnen und Dresdner gemeinsam mit allen antifaschistischen Kräften aus den Gewerkschaften, Parteien, Jugend- und Studierendenverbänden, der Friedens- und Umweltbewegung, der radikalen Linken, globalisierungskritischen Gruppen und gewaltfreien Aktionsgruppen aus dem gesamten Bundesgebiet den Aufmarsch der Nazis verhindern.

Und was machen unsere C-Promis und Dorfpolitiker? Die distanzieren sich nicht etwa davon, die machen sogar mit:
• Bela B., Band Die Ärzte
• Christine Buchholz, MdB (Die Linke)
• Sevim Dagdelen, MdB (Die Linke)
• Eva Jähnigen, MdL Sachsen (Bündnis 90/Die Grünen)
• Ulla Jelpke, MdB (Die Linke)
• Katja Kipping, MdB (Die Linke)
• Hanka Kliese, MdL Sachsen (SPD)
• Stephan Kühn, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)
• Monika Lazar, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)
• Wolfgang Lemb, Gewerkschaftssekretär IG Metall, MdL Thüringen (SPD)
• Bodo Ramelow, MdL Thüringen und Fraktionsvorsitzender (Die Linke)
• Astrid Rothe-Beinlich, Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, MdL Thüringen
• Hermann Schaus, Gewerkschaftssekretär ver.di, MdL Hessen (Die Linke)
• Dr. Albrecht Schröter, Oberbürgermeister von Jena (SPD)
• Raju Sharma, MdB (Die Linke)
• Sahra Wagenknecht, MdB (Die Linke)
• Konstantin Wecker, Liedermacher
• Sabine Zimmermann, DGB-Regionsvorsitzende Südwestsachsen, MdB (Die Linke)

Verdi, IG Metall, StuRa, Linke, Grüne, Piratenpartei(!) in einer Reihe mit autonomen Linksextremisten.

Zum Glück sind nicht alle so blind auf dem linken Auge: Polizei-Einsatz gegen Neonazi-Gegner empört Politiker
Die Polizei hat in Dresden und Berlin Räume von Organisatoren einer Gegendemonstration zu einem Neonazi-Aufmarsch durchsucht. Dabei wurden Plakate und Computer beschlagnahmt. Politiker der Grünen und der Linken reagierten mit Unverständnis auf das Vorgehen der Behörden.

Dresden/Berlin - Laut Dresdens Oberstaatsanwalt Christian Avenarius seien die Durchsuchungen nötig gewesen weil mit der Plakataufschrift "Gemeinsam Blockieren" zu Straftaten aufgerufen werde. Damit solle eine bereits genehmigte Demonstration von Neonazis am 13. Februar in Dresden behindert werden.

Gute Aktion, nur leider viel zu spät. Jetzt ist der Staat wieder der Böse und der Anteil der Linksextremisten dürfte sich noch erhöhen.

Aktualisierung 21.01.2010: Kritik an rechtswidrigen Razzien
Nach Angaben der Linken wurden in Dresden rund 2.000 Plakate beschlagnahmt, in Berlin waren es nach taz-Informationen 5.000 Plakate und 20.000 bis 30.000 Flyer. Auch Computer wurden gescannt oder gleich mitgenommen.

Dabei irrt Avenarius. Denn Sitzblockaden fallen bereits seit 1995 nicht mehr unter den Gewaltbegriff des Paragrafen 240 des Strafgesetzbuchs. Wenn überhaupt ist nur Nötigung strafbar. Dieser Straftatbestand ist aber erst dann erfüllt, wenn der Blockierer "über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten". Dies ist bei friedlichen Sitzblockaden nicht der Fall, was auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat.

Nur wie oft sind die Gegendemos friedlich und wieso wird hier ein Urteil bzgl. AKW-Sitzblockaden vor LKW angeführt und §21 VersG unter den Teppich gekehrt?
Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Aktualisierung 23.01.2010: LKA Sachsen gegen Dresden-Nazifrei.de
Laut dem Dresdner Mobilisierungsbündnis wurde dem Provider der Seite Dresden-Nazifrei.de eine Verfügung zugestellt und die Abschaltung der Seite gefordert.


Aktualisierung 28.01.2010: Neonazis dürfen am 13. Februar nicht marschieren
In der Vorwoche hatte der Landtag ein Versammlungsgesetz für den Freistaat beschlossen. Damit können Kundgebungen von Neonazis und Gegendemos an bestimmten Orten verboten oder mit bestimmten Auflagen versehen werden.


Anstatt die Gewalt zu bekämpfen, wird die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Passt zu CDU/FDP und auch zur unsäglichen Netzseitenaktion. Die Diskussionen dazu kann man ua. im Plenarprotokoll 5/4 nachlesen, der Entwurf steht in der Drucksache 5/286.

Demofreie Zone (die Ähnlichkeit mit Yogi Bär ist rein zufällig):
Dresdens friedliche Zone lt. SächsVersG
© OpenStreetMap and contributors, CC-BY-SA

Aktualisierung 05.02.2010: Geht schon los mit den friedlichen Gegendemonstranten:
Ein 49-jähriger Mann ging auf der Königsbrücker Straße mit seinem Hund Gassi. In Höhe der Hausnummer 35 bemerkte er, wie drei junge Männer an der Hauswand ein Plakat ankleben wollten. Er sprach sie an und forderte sie auf dies zu unterlassen. Daraufhin nahm einer der Jugendlichen den Leimeimer und schlug auf den 49-Jährigen ein. Durch den Eimer wurde er im Gesicht und an der linken Hand verletzt. Der Leim beschmutze die Kleidung des Geschädigten.

Die Plakatierung mit einem Aufruf für den 13. Februar war offensichtlich nicht genehmigt.
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