Nachlese zum 13. Februar 2010
Dienstag, 16. Februar 2010
Am 12. Februar fand die Beisetzung von vierzehn Bombenopfern, darunter zwei Soldaten, auf dem Johannisfriedhof statt. Eine recht würdige Veranstaltung, wenn auch manche Redner wieder über das Ziel hinaus schossen und Coventry bzw. Rotterdam einbauen oder Schuldfragen klären mussten.


Einen Tag später: 5.693 Polizisten, 1700 Bundespolizisten, mehrere Hubschrauber im Einsatz. Die einen hielten Händchen, die anderen demolierten acht Autos, zwölf Reisebusse, eine Bank, eine Tankstelle und die Scheiben einer Privatwohnung, pinkelten in Hausflure, beschmierten Fassaden oder bildeten unangemeldete Spontandemos. Aber hey, die Rechten sind nicht marschiert, die haben nur gestanden.

Kommt es nur mir so vor oder ist der bejubelte Erfolg lächerlich und steht in keinem Verhältnis zu den Kosten? Gibt es dadurch einen Neonazi weniger?
Erst nach der Veranstaltung melden sich wieder die Kritiker um zu sagen, was man vorher schon wusste:
Und anstatt darüber nachzudenken, ob man diesen undemokratischen Blockadeunfug weiter unterstützt, macht man auch noch weiter:
Augenmaß = Wegsehen
Aktualisierung 28.02.2010: Warum der gute Zweck nicht die Mittel heiligt
Geht doch um "Nazis", die sind doch vogelfrei für die Blockade-Demokraten.
Aktualisierung 18.03.2010: 13. Februar: Linke im Visier der Ermittler
Aktualisierung 20.03.2010: Linkspolitiker droht Prozess wegen Blockade


Einen Tag später: 5.693 Polizisten, 1700 Bundespolizisten, mehrere Hubschrauber im Einsatz. Die einen hielten Händchen, die anderen demolierten acht Autos, zwölf Reisebusse, eine Bank, eine Tankstelle und die Scheiben einer Privatwohnung, pinkelten in Hausflure, beschmierten Fassaden oder bildeten unangemeldete Spontandemos. Aber hey, die Rechten sind nicht marschiert, die haben nur gestanden.

Kommt es nur mir so vor oder ist der bejubelte Erfolg lächerlich und steht in keinem Verhältnis zu den Kosten? Gibt es dadurch einen Neonazi weniger?
Erst nach der Veranstaltung melden sich wieder die Kritiker um zu sagen, was man vorher schon wusste:
Der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse hat die Verhinderung des Nazi-Marsches in einem dpa-Gespräch als „Niederlage für den Rechtsstaat“ bezeichnet. Der Aufmarsch sei von Gerichten gestattet worden.
Und anstatt darüber nachzudenken, ob man diesen undemokratischen Blockadeunfug weiter unterstützt, macht man auch noch weiter:
Gleichwohl werde die Dresdner Staatsanwaltschaft nun zu prüfen haben, gegen Blockierer zu ermitteln. „Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz ist eine Straftat. Wir warten jetzt auf die Unterlagen der Polizei.“ Die Verfahren würden jedoch mit dem gebotenen Augenmaß geführt, so Avenarius.
Augenmaß = Wegsehen
Aktualisierung 28.02.2010: Warum der gute Zweck nicht die Mittel heiligt
Eine kritische Betrachtung des Jura-Professors Christoph Enders von der Universität Leipzig.
Diese Frage ist, bei Unklarheiten im Einzelnen, vom Bundesverfassungsgericht entschieden: Ein solches Verhalten ist rechtlich als Gewalt und damit strafbare Nötigung zu qualifizieren, wenn es über die psychische Zwangswirkung hinausgeht, wie sie durch bloße körperliche Anwesenheit der Blockierer erzeugt wird. Das Anketten an einem Zufahrtstor, das Errichten von Hindernissen sind danach im Grundsatz strafbare Akte der Gewalt, weil zum psychischen Zwang das Moment körperlicher Kraftentfaltung hinzutritt („physische Barriere“). Das gilt sicher ebenso, wenn Versammlungen durch (brennende) Barrikaden verhindert werden sollen, die auf ihrem Aufzugsweg errichtet werden.
Sind also solche Blockadeaktionen durch die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt? Diese Frage ist für die hier angenommene Situation zu verneinen.
Der Schutzzweck der Versammlungsfreiheit würde verfehlt, wenn sich mit ihr ein Verhalten rechtfertigen ließe, das nicht nur zu bloß „symbolischen“ oder als Nebenwirkung unvermeidlichen, beiläufigen Behinderungen Dritter führt, sondern das es nach seinem ganzen Zweck darauf anlegt, die eigene Forderung zwangsweise oder sonst wie selbsthilfeähnlich durchzusetzen.
Das bedeutet im Ergebnis, dass Gegendemonstrationen, die den Verhinderungszweck verfolgen, unterbunden werden dürfen und sogar müssen.
Geht doch um "Nazis", die sind doch vogelfrei für die Blockade-Demokraten.
Aktualisierung 18.03.2010: 13. Februar: Linke im Visier der Ermittler
Derzeit laufen bei der Staatsanwaltschaft Dresden etwa 20 Prüfvorgänge gegen Abgeordnete der Linken aus Länderparlamenten und dem Bundestag, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius am Donnerstag auf dpa-Anfrage.
Als bislang einzigem sei dem Fraktionschef der Linken im Landtag von Sachsen, André Hahn, angeboten worden, den Vorgang gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro zugunsten der Aktion Zivilcourage in Pirna einzustellen.
Aktualisierung 20.03.2010: Linkspolitiker droht Prozess wegen Blockade
Der Fraktionschef der Linkspartei, André Hahn, muss sich wegen der Blockade des Neonazi-Aufmarsches am 13. Februar möglicherweise demnächst vor Gericht verantworten. Er teilte gestern mit, dass er der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro nicht zustimmt.
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