Finanzämter können leichter auf Kontodaten zugreifen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bankgeheimnis weiter gelockert: Banken dürfen den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. Es reiche aus, "wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt", heißt es in einem nun veröffentlichten Urteil vom Dezember 2008.

Gute Nacht Bankgeheimnis.

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