Datenschützer gegen Überwachungsbefugnisse des BSI
Freitag, 16. Januar 2009
Datenschützer gegen Überwachungsbefugnisse des BSI
Wieso das Inkompetenzzentrum beim BSI? Was haben die damit überhaupt zu tun? Wieso der Bundesrechnungshof ausgenommmen wird, sollte klar sein...
Aktualisierung 18.03.2009: Bundesregierung hält an Überwachungsbefugnissen fürs BSI fest
Da sieht man mal, wie realitätsfern dieser skrupellose Stasiabklatsch ist.
Ja nee is klar. Virenscanner funktionieren weder in Theorie, noch in Praxis, aber sicherheitshalber lauschen wir mal mit und verkaufen es den Bürgern als zusätzlichen "Schutz".
Konkret stößt sich Schaar vor allem daran, dass das BSI "die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten" können soll. Im Entwurf selbst heißt es dazu, dass das Amt "Protokolldaten", die beim Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, erheben und automatisiert auswerten darf. Für problematisch erachtet der Datenschützer auch, dass das BSI nicht verpflichtet werden soll, ihm bekannt gewordene Sicherheitslücken und Schadprogramme zu veröffentlichen und damit Wirtschaft und Gesellschaft vor zu erwartenden Angriffen in Form etwa von Spionage oder Sabotage zu warnen. Zu weit geht Schaar schließlich die vorgesehene Erlaubnis zur Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per Telekommunikation begangenen Delikten.
Nicht zuletzt wundert sich der oberste Hüter der Privatsphäre der Nation, warum der Bundesrechnungshof sowie das Bundespräsidialamt von den im Raum stehenden Überwachungsmaßnahmen ausgenommen werden soll, nicht jedoch seine eigene Dienststelle. Generelle Einwände gegen die Funktion des BSI als zentrale Meldestelle für Sicherheitslücken und neue Angriffsmuster und die Weitergabe von Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen oder Öffentlichkeit hat Schaar nicht.
Wieso das Inkompetenzzentrum beim BSI? Was haben die damit überhaupt zu tun? Wieso der Bundesrechnungshof ausgenommmen wird, sollte klar sein...
Aktualisierung 18.03.2009: Bundesregierung hält an Überwachungsbefugnissen fürs BSI fest
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegen Kritik aus den Ländern verteidigt. Man teile nicht die Auffassung, dass es sich bei der geplanten Möglichkeit zur automatisierten Auswertung von Protokolldaten aus dem Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes um einen gravierenden Grundrechtseingriff handle, heißt es in der Gegenäußerung Berlins zur Stellungnahme des Bundesrats.
Da sieht man mal, wie realitätsfern dieser skrupellose Stasiabklatsch ist.
Die Regierung hält auch an der geplanten Befugnis für das BSI fest, im Kampf gegen Schadprogramme Telekommunikationsinhalte analysieren zu dürfen. Entsprechende Grundrechtseingriffe seien verhältnismäßig, da umfangreiche materielle und verfahrenssichernde Vorkehrungen getroffen würden. Die Maßnahmen "zielen auch niemals darauf ab, Inhalte der Kommunikation zu erfassen". Es solle allein der Datenverkehr auf Computerschädlinge hin untersucht werden, vergleichbar mit dem Einsatz etwa von Virenscannern.
Ja nee is klar. Virenscanner funktionieren weder in Theorie, noch in Praxis, aber sicherheitshalber lauschen wir mal mit und verkaufen es den Bürgern als zusätzlichen "Schutz".
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